Die folgenden Fragen tauchen immer wieder im persönlichen Gespräch auf.
Vielleicht haben sie ähnliche Fragen und finden die Antworten hilfreich.


Was ist Ihr Bestellungsgebiet?
Schäden an Gebäuden und Schwimmbadbau sind meine Bestellungsgebiete.

Warum sollte ich überhaupt eine Sachverständige beauftragen?
Je nach Ausgangssituation ändert sich auch die Motivation. Im Vordergrund stehen oft der finanzielle Vorteil und das gute Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein.

Was machen Sachverständige eigentlich?
Wir erstellen Gutachten und Bauschadensanalysen, helfen bei der Beweissicherungen im Streitfall, beraten beim Kauf einer Immobilie und führen baubegleitende Qualitätskontrollen durch.

Worauf sind Sie, Frau Schmidt, spezialisiert?
Ich erstelle Gutachten für Privatpersonen, Versicherungen und Gerichte. Gutachten für den Schwimmbadbau stehen dabei im Zentrum meiner Tätigkeit. Bei der Beratung von Bauherren sind Altbausanierung und Modernisierung meine Kernkompetenzen.

Was qualifiziert Sie als Sachverständige?
Öffentlich bestellte Sachverständige sind ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet. Das sieht der Gesetzgeber so vor. Vor meiner öffentlichen Bestellung habe ich viele Jahre erfolgreich als Architektin geplant und beraten.

Was genau bringt es mir, eine öffentlich bestellte Sachverständige zu engagieren?
Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Von Gerichten werden sie als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt. Es ist also eine Art Gütesiegel. Auch für eine Privatperson hat es handfeste Vorteile, einen öffentlich bestellten Sachverständigen zu engagieren. Es stärkt die Glaubwürdigkeit und damit auch die Verhandlungsposition des Klienten.